Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 24.09.2013 - 8 O 547/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,66376
LG Stuttgart, 24.09.2013 - 8 O 547/13 (https://dejure.org/2013,66376)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 24.09.2013 - 8 O 547/13 (https://dejure.org/2013,66376)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 24. September 2013 - 8 O 547/13 (https://dejure.org/2013,66376)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,66376) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kredit-Widerruf - BW Bank vergleicht sich, so geht es ohne Vorfälligkeitsentschädigung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.03.2007 - V ZR 190/06

    Verwirkung des Herausgabeanspruchs des eingetragenen Grundstückseigentümers

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.09.2013 - 8 O 547/13
    aa) Unter Verwirkung ist die illoyal verspätete Geltendmachung eines Rechts zu verstehen, die durch ein sog. Zeit- und ein Umstandsmoment präzisiert wird (vgl. statt aller BGH, Urteil vom 16.03.2007, V ZR 190/06, Tz. 8; Urteil vom 14.06.2004, II ZR 392/01, Tz. 19 Oeweils zit. Nach juris]).

    In der seitens der Beklagten zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16.03.2007 (V ZR 190/06, Tz. 8) heißt nämlich auch, dass die Leistung für den Verpflichteten unzumutbar sein muss.

  • BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 82/10

    Fernabsatzgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.09.2013 - 8 O 547/13
    Der Verbraucher kann der Verwendung des Wortes "frühestens" zwar entnehmen, dass der Beginn des Fristlaufs noch von weiteren Voraussetzungen abhängt, er wird jedoch darüber im Unklaren gelassen, um welche Voraussetzungen es sich dabei handelt (vgl. BGH, Urteil vom 01.12.2010 - VIII ZR 82/10; BGH, Urteil vom 01.03.2012 - III ZR 83/11).
  • BGH, 01.03.2012 - III ZR 83/11

    Widerruf des Verbrauchervertrages: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.09.2013 - 8 O 547/13
    Der Verbraucher kann der Verwendung des Wortes "frühestens" zwar entnehmen, dass der Beginn des Fristlaufs noch von weiteren Voraussetzungen abhängt, er wird jedoch darüber im Unklaren gelassen, um welche Voraussetzungen es sich dabei handelt (vgl. BGH, Urteil vom 01.12.2010 - VIII ZR 82/10; BGH, Urteil vom 01.03.2012 - III ZR 83/11).
  • BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10

    Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.09.2013 - 8 O 547/13
    Ein Unternehmer kann sich auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB-lnfoV aber nur berufen, wenn er gegenüber dem Verbraucher ein Formular verwendet hat, das dem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-lnfoV in der jeweils maßgeblichen Fassung sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht (s. statt aller BGH, Urteil vom 28.06.2011 - XI ZR 349/10 m.w.N.).
  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02

    Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.09.2013 - 8 O 547/13
    Daher sind strenge Anforderungen an die Verwirkung zu stellen (BGH, Urteil vom 18.10.2004 - II ZR 352/02, Tz. 23 [zit. nach juris]).
  • OLG Köln, 25.01.2012 - 13 U 30/11

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Begebung einer

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.09.2013 - 8 O 547/13
    Es kann entgegen der Auffassung des OLG Köln (Urteil vom 25.01.2012 - 13 U 30/11, Tz. 27 f. [zit. nach juris]) auch keine Rolle spielen, dass die Kläger hier über das generelle Bestehen des Widerrufsrechts nicht im Unklaren gelassen wurden.
  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 392/01

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.09.2013 - 8 O 547/13
    aa) Unter Verwirkung ist die illoyal verspätete Geltendmachung eines Rechts zu verstehen, die durch ein sog. Zeit- und ein Umstandsmoment präzisiert wird (vgl. statt aller BGH, Urteil vom 16.03.2007, V ZR 190/06, Tz. 8; Urteil vom 14.06.2004, II ZR 392/01, Tz. 19 Oeweils zit. Nach juris]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht